Informationstechnologierecht
Bevor wir zu den Rechtsfragen kommen müssen wir erst mal den Begriff Informationstechnologie klären. Informationstechnik ist der Oberbegriff für die Information- und Datenverarbeitung darunter fällt auch die Hard- und Software.
Vier Teilgebiete werden heute teils unterschieden:
Kommunikations-IT befasst sich mit dem Einsatz der Telekommunikation.
Unterhaltungs-IT ist mit Spielgeräten und Multimedia-Anwendungen befasst.
Business-IT beinhaltet die IT von Handel, Börse, Versicherungen, Banken und Steuerwesen.
Industrielle IT ist befasst mit der Vernetzung der Maschinen in Herstellungs- und Produktionsprozessen innerhalb eines Werkes, zunehmend aber auch über die Werk- und Firmengrenzen hinweg. Neuerdings wird die Industrielle IT direkt an die Geschäftsprozesse angebunden. So entstehen etwa Schnittstellen zwischen den Bussystemen, die die Maschinen steuern, und den Ressourcen-Planungs-Systemen.
Wie man sehen kann kommen hier schon einige Begriffe vor die einer bestimmten Rechtsform unterliegen, die es zu beachten gilt. Vertragsrecht der Informationstechnologie einschließlich der Gestaltung von Verträgen und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht.
Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten.
Das Recht der Kommunikationsnetze und -Dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste.
Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,
Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht,
Also wenn jemand etwas auf diesem Gebiet machen möchte sollte er sich genau überlegen, was und wo er was machen möchte. Solange er alle Regeln und Gesetze befolgt sollte ihn nichts im Wege stehen. Bei dem Informationstechnologierecht gibt es einige Besonderheiten des Strafrechts. Hiermit sind die speziell geschaffenen Straftatbestände für Computerkriminalität gemeint, aber auch Regelungen beispielsweise im Urheberrecht.
Rechtsstreitigkeiten im Bereich IT-Recht erfordern, ähnlich wie in anderen Querschnittsbereichen zur Technik, von allen Beteiligten ein spezifische technisches Verständnis für die zugrundeliegenden Vorgänge.Beispielsweise können Rechtsverletzer, Benutzer und Inhaber von Websites, die gegen die Rechtsvorschriften verstoßen im Web auf strafrechtlichem Wege ermittelt werden.