Inkasso

Inkasso ist ein Begriff aus der Finanz-und Wirtschaftslehre es geht um die Einnahme von Geld die aus einer Forderung besteht und der der Schuldner nicht nachkommt oder gar reagiert hat.

Die Tätigkeit von Inkassounternehmen unterscheiden sich durch Ihre verschiedenen Formen.

1.    Einziehung der Forderung im Auftrag, Einziehungsermächtigung (das Inkassounternehmen ist im eigenen Namen bevollmächtigt die Zahlung zu verlangen)
2.    Inkassozession (Abtretung der Forderung zum Zweck der Einziehung nach § 398 BGB
3.    Vollabtretung (Forderungskauf- Abtretung an Inkassounternehmen ohne Zweckbindung)

 Formen des Inkasso

Beim Inkassoverfahren gibt es zwei Arten der Forderung zum einem die außergerichtliche und die gerichtliche Forderung und Einigung.

Bei dem außergerichtlichen Verfahren versucht das beauftragte Inkassobüro den Gläubiger per Brief oder Telefon mitzuteilen das gegen Ihn eine Forderung besteht. Der Gläubiger hat so die Möglichkeit darauf sofort zu reagieren und mit dem Unternehmen eine schnelle Einigung zu finden. In der Regel einigt man sich schnell auf eine bestimmte Zahlungsart um die Forderung zu begleichen. Diese Art erspart denn Gläubiger viel Zeit, Ärger und Geld.

Bei dem gerichtlichen Inkassoverfahren wird nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz gehandelt und es muss ein Rechteanwalt beauftragt werden, denn ohne Ihn kann kein Inkassoverfahren eingeleitet werden.
Dieser Anwalt wird nun versuchen per Mahnbescheid Sie darauf zu drängen die Forderung schnellst möglich zu begleichen. Sollten Sie nicht darauf reagieren wird ein Vollstreckungsbescheid beantragt. Bei diesen Verfahren entstehen sehr hohe Anwalts und Gerichtskosten die zu Ihren Lasten gehen. Somit kann eine kleine Forderung schnell mal ein vielfaches Kosten! Darum sollte man es erst gar nicht so weit kommen lassen.
Zum anderen kann ein Inkassoverfahren weitreichende Folgen für Sie haben da dies in einem Schufaeintrag münden kann und die Banken sofort reagieren, in dem Sie Ihre Konten sperrt und Sie in Folge kein neues bekommen werden.

Aber Vorsicht mit Schufa Eintrag!!

Inkasso-Firmen versuchen gerne mit der Drohung eines Schufaeintrag bei den Gläubigern Druck aus zu üben dieses ist laut Gesetz nicht erlaubt.

“Eine „SCHUFA“-Meldung darf nur bei vertragswidrigem Verhalten des Schuldners und nur nach Abwägung der betroffenen Interessen erfolgen unter Berücksichtigung des Datetenschutzgesetzes. Dies führt in aller Regel auch dazu, dass bestrittene Zahlungsverpflichtungen nicht gemeldet werden dürfen. Die “Schufa-Meldung” stellt einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar; sie kann ihn erheblich schädigen, in dem sie seine Kreditwürdigkeit beeinträchtigt und ihm dadurch den Zugang zu vielen Bereichen des täglichen Wirtschaftslebens erschwert oder versperrt. Sie darf daher nicht erfolgen, wenn ein Anspruchsgegner seine Zahlungspflicht mit ernst zu nehmenden Argumenten bestreitet.”
Urteil: Az. 2 C 650/07

Inkassokosten

Wie schon erwähnt, es entstehen immer extra Kosten, aber leider wird immer wieder versucht überhöhte Forderungen zu stellen, die angeblich für die Bearbeitung Ihres Falls angefallen sein sollen.Also aufgepasst, üblich wird eine prozentuale Vergütungen in Höhe von 5-10% der Forderungssumme berechnet. Die Grenze der Inkassovergütung ist dann erreicht wenn sie sittenwidrig oder wucherisch ist. Dann wäre die Vereinbarung nichtig (vgl. §§ 134, 138 BGB)

Als Maßstab, der nicht überschritten werden darf, gelten die Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsvergütungsgesetz. (OLG Köln vom 17.10.2003 Az: 6 U 60/03).  Aber eines sollten Sie nicht vergessen, der Schuldner muss grundsätzlich die Rechtsverfolgungskosten dem Gläubiger/Auftraggeber gem.§§ 280, 286 BGB ersetzen.
 

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